Kleine Motivationshilfe Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schweißt uns zusammen: Wir alle blicken mit vielen Fragezeichen auf das juristische Machwerk, das ab 25. Mai 2018 gilt. Dabei ist es für Blogger gar nicht so schlimm. Du musst allerdings wissen, was Dich betrifft.
Datenökonomie gilt auch fürs Bloggen: Wir erheben nur so viele Daten als nötig und so wenige als möglich. Denn Datenschutz ist auch eine Sache der Fairness gegenüber Fans und Followern. In der DSGVO heißt das: Privacy by Default , also Datensicherheit als Voreinstellung.
Die EU hat im Mai 2016 neue Regeln für europaweit einheitlichen Datenschutz verabschiedet, die den Betroffenen – also Verbrauchern, Usern, Online-Käufern – weitgehendere Rechte als bislang einräumt.
Zwei Jahre gab sie Unternehmen und Behörden Zeit, sich darauf einzustellen. Ab 25. Mai 2018 gilt die neue Verordnung – und alle müssen sie gewährleisten.
Die meisten von uns sammeln E-Mails und Namen von Followern, um einen Verteiler für unsere Angebote oder Mailing-Listen zu erstellen. Das sind personenbezogene Daten. Wenn wir sie speichern und für einen Newsletter verwenden, dann heißt das im DSGVO-Jargon Verarbeitung. Wir verarbeiten also personenbezogene Daten – und damit gilt auch für Blogger die DSGVO.
Alle Daten, die unsere Website erhebt und die einen Rückschluss auf den Nutzer zulassen könnten, gelten als personenbezogen. Neben Name, Adresse, E-Mail und Telefon gehören natürlich Kontodaten dazu, die jeder Shop-Betreiber speichert. Außerdem: Daten über Standorte, wie sie Google Maps erhebt, IP-Adressen und Cookies mit ID.
Vorneweg: Du musst Dir keine Sorgen machen, wenn Du schon jetzt mit Daten Deiner User fair umgehst.
Im Kern entstehen durch die DSGVO für Blogger nicht so viele neue Aufgaben: Unter anderem müssen wir in einem Verzeichnis dokumentieren, wie wir die Daten verarbeiten, in der Regel unsere Datenschutz-Erklärungen übearbeiten und bei Online-Werbung und Social Media aufpassen.
Wenn ihr unsicher seid, checkt unten die Links oder fragt einen Datenschutz-Experten.
Die fünf Kernpunkte der DSGVO für Blogger und Web-Aktiv
Einer der Kernneuerungen: Wir müssen klar und verständlich nachweisen, wie wir die personenbezogenen Daten verarbeiten. Dazu gibt es online mittlerweile Vorlage. Für Blogger dürfte allerdings eine Liste reichen, wann wir welche Mail, wann welchen Newsletter mit welchen Daten versendet haben – und das wirft jedes Mailing-Plugin aus.
Banner-Werbung und Online-Werbung sind nach wie vor kein Problem. Schwierig wird es beim Tracking und beim Re-Marketing, also bei jenen Anzeigen, die auf vielen Websites erscheinen, wenn ich mir davor etwas bei Amazon angeschaut habe.
Wenn ihr solche Anzeigen verwendet, sollte ihr euch genau über die Änderungen informieren.
Viele von euch haben bereits eine Datenschutzerklärung. Da gehört alles rein, was Daten sammelt: Google Analytics, AdSense oder andere Analysetools, sofern sie Daten speichern, und natürlich auch eure eigene Daten-Kollektion für Newsletter oder logfiles.
Wer sich unsicher ist, schaut bei einer der unten aufgeführten Seiten vorbei. Oder googelt nach Datenschutz-Generator.
Ich hoffe, niemand verwendet mehr die offiziellen Buttons von Facebook, Twitter, Instagram & Co. Die sammeln nähmlich die Daten derjenigen, die einfach draufklicken. Lieber schöne Icons aus dem Netz nutzen und darauf lediglich einen Link legen.
Künftig haben alle Nutzer das Recht, von euch zu erfahren, wie ihr personenbezogene Daten verarbeitet. Und sie haben das Recht, von eurer Datenbank „vergessen“ zu werden. Ihr müsst also alle Daten auf Wunsch wieder löschen. Aber das ist aus unserer Sicht schon jetzt selbstverständlich.
Nützliche Links
Wir sind keine Juristen. Deshalb gilt: Seid ihr unsicher, befragt Datenschutz-Experten. Die hier aufgeführten Links helfen Dir zu verstehen, worum es überhaupt geht.
Selbständig im Netz
Eine verständliche Übersicht über die für Blogger und Web-Aktive wichtigsten Neuerungen findet ihr auf der Seite Selbständig im Netz.
t3n
Die ditigalen Pioniere von t3n machen sich aktuell sehr um die Aufklärung zur DS-GVO für Blogger und Kleinunternehmer verdient. Sie haben eine kotenlose Serie aufgelegt, mir der ihr hier starten könnt. Daneben verkauft das Unternehmen einen „DSGVO-Guide“.
Sabrina Keese-Haufs
Auf Facebook gibt die Juristin Sabrina Keese-Haufs aktuell in der Gruppe Online-Marketing Recht gut verständliche Webinare zur DS-GVO für Blogger und Online-Akteure. Auf dem frei zugänglichen Podcast des Online-Diensteanbieters elopage erklärt sie die Grundanforderungen der DS-GVO.
Unsere eigene Datenschutzerklärung findest Du hier.
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